Sparkassen Masters 2025

Turnierordnung

  1. Es wird nach den Regeln des FLVW gespielt. Es gilt die Bruttospielzeit-Regel.
  2. Spielberechtigt ist jeder Spieler, der die Spielberechtigung für Seniorenfußball besitzt. Die Spieler müssen im Besitz eines gültigen Spielerpasses sein, der vor dem ersten Spiel der Turnierleitung vorzulegen ist.
  3. Für das gesamte Turnier können 15 verschiedene Spieler eingesetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Spieler immer die gleichen Rückennummern tragen und diese auch identisch mit den Eintragungen im Spielbericht sind. Für Vereine, die sich mit zwei Mannschaften am Turnier beteiligen, gilt folgende Regelungen: 
    – Jeder der 15 genannten Spieler darf nur in einer Mannschaft eingesetzt werden.   
    – Die Spieler der 2. Mannschaft müssen mindestens sieben Pflichtspieleinsätze in der laufenden Saison für diese Mannschaft absolviert haben oder in der ersten und zweiten Mannschaft gleich viel Pflichtspieleinsätze gehabt haben. (Nachweis über elektronischen Meldebogen)
  4. Gespielt wird nach dem Spielplan, welcher als Anlage dieser Turnierordnung beigefügt ist. Sollte sich nach Beendigung der Vorrunden-, Quali- und Lucky-Loser-Runden-Spiele nach Punkten, Tordifferenz und Anzahl der erzielten Tore ein Gleichstand von Mannschaften ergeben, entscheidet das Spielergebnis des direkten Vergleiches über die Platzierung in der Tabelle. Endete das Spiel unentschieden, wird der Tabellenplatz durch Neun-Meter-Schießen nach den FLVW-Regeln ermittelt.
  5. Die Zwischen- und Endrunde wird (bis Spiel 13 bei der Zwischenrunde und Spiel 29 bei der Endrunde) im „PLAY-OFF-SYSTEM“ (doppeltes K.O.-System) gespielt. Die Spielzeit beträgt 1 x 10 Min. Bei den Endspielen (Spiel 14 bei der Zwischenrunde und Spiel 30 bei der Endrunde) wird die Spielzeit auf 2 x 7 Minuten verlängert. Sollte ein Spiel unentschieden enden, wird um 5 Minuten verlängert. Fällt in der Verlängerung keine Entscheidung, kommt es sofort zum Neun-Meter-Schießen nach DFB-Regeln. Spiel 30 der Endrunde und Spiel 14 der Zwischenrunde ist das Endspiel (Gewinner ist Sieger, der Verlierer Zweiter). Es gibt kein zweites Endspiel.
  6. Die Siegerehrung findet im Anschluss an die Play-Off-Endrunde statt.
  7. Geldpreise und Pokale werden nur an Spieler oder Vereinsvertreter überreicht, die bei der Siegerehrung anwesend sind. (Es werden keine Ausnahmen gemacht).
  8. Sofern es in den Hallen möglich ist, wird mit „Bande“ gespielt.
  9. Bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise einer Mannschaft werden alle Spiele mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet.
  10. Bei Mannschaften, die zur angegeben Spielzeit nicht pünktlich antreten (Wartefrist = 2 Minuten), wird analog Punkt 10 verfahren.
  11. Die Turnierleitung – das Schiedsgericht – stellt der ausrichtende Verein, sie muss aus mindestens drei Personen bestehen, von denen eine Person ein aktiver Schiedsrichter sein sollte. Die Turnierleitung darf nur im Falle eines unmittelbar nach Spielende (bis zu max. 15 Minuten nach Ende des Spiels) erfolgenden Protests sowie bei Uneinigkeit der beiden aktiven Schiedsrichter unterstützen und entscheiden. In diesem Falle ist die Entscheidung des Schiedsgerichtes unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele. Während des Spiels darf der leitende Schiedsrichter nur vom zweiten aktiven Schiedsrichter unterstützt werden.
  12.  Es ist nicht gestattet, Lautsprecherboxen, Getränke, und Speisen in die Sporthallen mitzubringen. Aufkleber in den Hallen aufzukleben ist auch nicht erlaubt. 
  13. Es ist darauf zu achten, dass die Spieler, Trainer und Betreuer, die sich in den Sporthallen aufhalten, geeignete Hallenschuhe tragen (keine schwarzen Sohlen). Der ausrichtende Verein hat das Recht, Spielern bei Nichteinhaltung das Betreten der Halle zu verweigern.  Ferner bitten wir die Mannschaften die Kabinen sauber zu verlassen.
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